Finanzierung » Du sollst nicht bürgen?
Soll ein Manager für die Akquisitionsfinanzierung persönlich bürgen, der ein Unternehmen im MBO oder MBI (mehrheitlich) kaufen möchte? Er soll nicht. Aber er muß vielleicht. Bei den großen Transaktionen im Private Equity werden die Anteile der Investoren als Sicherheiten gegeben. Mehr nicht. Bei den Transaktionen im Mittelstand kommt regelmäßig die Frage nach der persönlichen Bürgschaft. Das Spektrum der Forderungen reicht von der unbegrenzten Bürgschaft über die nach oben begrenzte (Ceiling) bis zum völligen Verzicht seitens der Finanzinstitute. Im konkreten Fall kann die vorgeschlagene Höchstgrenze „symbolisch“ bis zu „soll sich gemessen an seiner Lebenseinkommenserwartung des Gewichtes des Darlehens bewußt sein“ reichen. Die Bürgschaft muß genau bedacht sein. Haus und Hof für eine Akquisitionsfinanzierung verbürgen? Wir raten dringend ab. Zunächst ist es wichtig, daß der MBI-Manager über ausreichend freies Eigenkapital verfügt. Das ist der Grundstock einer soliden Finanzierung. Das vorhandene Eigenkapital mit Geldern von öffentlichen Kapitalgebern und Finanzinstituten zum Kaufpreis aufzustocken ist sinnvoll und vernünftig. Und die Reaktion einer breiteren Auswahl von möglichen Finanziers ist für den MBI-Manager die Probe auf seinen Vorschlag. Sind Planung und Tilgungsrechung überzeugend? Er wird bei den Gesprächen die Bandbreite der Vorschläge und Forderungen zur Besicherung kennenlernen. Bürgschaften sind ein Thema, bei dem es sich lohnt hartnäckig zu verhandeln und nie die kaufmännische Vorsicht zu vergessen. Wie weit man sich persönlich verbürgen möchte hängt von der Risikoneigung ab. Ohne Höchstgrenze? Wir raten dringen ab.